Verbandsvorstand der Wahlperiode 2021-2025
Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in § 15 der Verbandssatzung geregelt. Der Vorstand besteht aus zehn ehrenamtlich tätigen Personen. Er beschließt entsprechend § 18 der Verbandssatzung insbesondere über:
- die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge
- die Aufnahme von Darlehen und Krediten
- die Aufstellung der Jahresrechnung
- die Festsetzung des Stellenplanes
- die Aufnahme und Entlassung von freiwilligen Mitgliedern und
- die Geschäftsordnung
Verbandsvorsteher:
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stellvertretender Verbandsvorsteher:
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Vorstandsmitglieder: |
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