Verbandsvorstand der Wahlperiode 2021-2025
Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in § 15 der Verbandssatzung geregelt. Der Vorstand besteht aus zehn ehrenamtlich tätigen Personen. Er beschließt entsprechend § 18 der Verbandssatzung insbesondere über:
die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge
die Aufnahme von Darlehen und Krediten
die Aufstellung der Jahresrechnung
die Festsetzung des Stellenplanes
die Aufnahme und Entlassung von freiwilligen Mitgliedern und
die Geschäftsordnung
Verbandsvorsteher:
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stellvertretender Verbandsvorsteher:
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Vorstandsmitglieder: |
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