Historie der Gewässerverbände in Brandenburg
Erste gezielte wasserwirtschaftliche Maßnahmen wurden in unserer Region bereits im 16. Jahrhundert durchgeführt. Seit dem 30.10.1991 übernimmt diese Aufgaben für den größten Teil des Gewässernetzes der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz mit Sitz in Sonnewalde.
Jahr | Ereignis |
1584 | Beginn des Ausbaus der Pulsnitz mit dem Aushub des “Neuen Graben” |
1742/43 | Bau des Hauptfloßgrabens vom Mahlenser Teich bis Finsterwalde über Sorno und Gosda zur Schwarzen Elster bei Plessa |
1742/48 | Bau des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals als kürzeste Schiffsverbindung zwischen dem Mittellauf der Schwarzen Elster und der Elbe |
2./3.12.1748 | Beginn des Kanalbetriebes |
24.07.1842 | Einstellung des Schiffsverkehrs auf dem Floßkanal |
07.04.1852 | Gesetz zur Gründung des “Verbandes zur Regulierung der Schwarzen Elster” |
1854/59 | 1. umfassende Regulierung/Ausbau der Schwarzen Elster und Errichtung der Hochwasserschutzdeiche 2. Ausbau der Pulsnitz |
etwa 1913 | Gründung vieler kleinerer Wasser- und Bodenverbände im Einzugsbereich der Schwarzen Elster |
28.04.1928 | Verabschiedung des “Gesetz betreffend der Schwarzen Elster” (Pr.G.Slg.Nr. 21 v. 3. Mai 1928 S. 113 f.f.) |
03.08.1928 | auf der Grundlage dieses Gesetzes erfolgt, flächendeckend im Niederschlagsbereich der Schwarzen Elster von der Landesgrenze Mitglieder sind:
|
1895-1932 | Erstellung verschiedener Entwürfe und Planungen zum Bau eines Elbe-Spree-Oder-Kanals über Elsterwerda-Senftenberg-Cottbus |
Jan. 1928 | Einrichtung eines Kanalbauamtes in Senftenberg |
1952 | Auflösung des “Schwarze Elster Verbandes”, Aufgabenübernahme durch neu geschaffene volkseigene Wasserwirtschaftsbetriebe |
1958 | Bildung von Wasserwirtschaftsdirektionen nach Gewässereinzugsgebieten |
1991 | die Wasserwirtschaftsdirektionen werden aufgelöst, als Obere Wasserbehörde und Wasserwirtschaftsamt entsteht das Landesumweltamt Brandenburg (Abt. Wasserwirtschaft) |
Jun.-Dez. 1991 | im Land Brandenburg bilden sich auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes flächendeckend 26 Gewässerunterhaltungsverbände in der Rechtsform von Wasser- und Bodenverbänden |
seit 01.01.1995 | unterhalten die Gewässerunterhaltungsverbände auf der Grundlage eines Rahmenvertrages im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg die Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer), Hochwasserschutzdeiche und landeseigenen wasserwirtschaftlichen Anlagen |
13.03.1995 | zur rechtlichen Sicherung der 26 Wasser- und Bodenverbände verabschiedet der Landtag des Landes Brandenburg das “Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)” |