Ankündigung von beabsichtigten Sonderunterhaltungsmaßnahmen

 

In der Zeit vom August 2026 bis zum Dezember 2026 führt der Gewässerverband Kleine
Elster-Pulsnitz eine Sonderunterhaltungsmaßnahme an der Wolschinka durch. Zur Gewährleistung und Wiederherstellung der effektiven Abflussverhältnisse und Grundwasserversickerung werden die Eisenhydroxid-Schlämme am Gewässergrund der Wolschinka, über die gesamte Gewässerlänge, mit Baggertechnik entnommen. Besonders
in Zeiten mit gesteigertem Krautaufwuchs oder höheren Niederschlägen ist die hydraulische
Leistungsfähigkeit des Gewässers durch die massiven EHS-Ablagerungen erheblich
eingeschränkt. Die Sonderunterhaltungsmaßnahme dient der Wiederherstellung und
Sicherstellung eines schadlosen, geregelten Wasserabflusses sowie der Grundwasserversickerung.

Die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Sonderunterhaltungsmaßnahme ergibt sich u.
a. aus den Nutzungs- und Bewirtschaftungsansprüchen der angrenzenden Flächen (Abführen
von hohen Abflüssen) sowie aus § 39 Abs. 1 WHG (Inhalt der Gewässerunterhaltung).
Relevant sind im Kontext der hier geplanten Maßnahme, u. a. auch:

  1. die Verbesserung und die Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers,
  2. die Erhaltung des Gewässerzustandes durch Abführen von Geschiebe und
    Schwebstoffen im Sinne der wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse,
  3. die Sicherung des Durchflussquerschnittes, um bei potenziell hohen Abflüssen der
    Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen und
  4. die Verbesserung des chemischen Zustandes durch Entfernung der fischtoxischen
    Eisensedimente und somit Erhalt der ökologischen Funktion.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Wasserhaushaltsgesetz
vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
9. Januar 2026 (BGBI. 2026 1 Nr. 4) geändert worden ist, in Verbindung mit§ 84 des
Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) In der Fassung der Bekanntmachung
vom 2. März 2012 (GVBl.l/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
24. Juli 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 17]) kündigen wir die Durchführung dieser Sonderunterhaltungsmaßnahme
und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegerund
Hinterliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgWG,
haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer,
Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen und auf den
Grundstücken einebnen.
Zur Beantwortung von Fragen wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine
Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de. Auskünfte zum o. g. Maßnahme erteilen die zuständigen Mitarbeitenden vom GewässerverbandKleine Elster-Pulsnitz. Zur reibungslosen Durchführung der Sonderunterhaltungsmaßnahme bitten wir um die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung.