Hinter dem Begriff BgA verbirgt sich ein erweitertes Leistungsangebot. Während unsere Kernaufgaben gesetzlich festgelegt sind, bieten wir über den Betrieb gewerblicher Art zusätzliche wirtschaftliche Dienstleistungen an. Das bedeutet für Sie: Wir nutzen unsere Fachkompetenz und unseren modernen Maschinenpark, um auch Projekte umzusetzen, die über die hoheitlichen Verbandsaufgaben und Pflichten hinausgehen.
Der Betrieb gewerblicher Art
Mehr als nur Standard
Was zeichnet einen BgA aus?
Wirtschaftliches Handeln
Der Betrieb gewerblicher Art agiert als eigenständiger Dienstleister innerhalb eines Verbandes. Er ist also eine Einrichtung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und Einnahmen erzielt.
Leistungen für Dritte
Ob Kommunen oder private Partner – Aufträge werden nachhaltig und professinell ausgeführt..
Rechtssicherheit
Unsere Tätigkeit basiert auf klaren gesetzlichen Grundlagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) und ist steuerlich ordnungsgemäß erfasst.
