Der Betrieb gewerblicher Art

Mehr als nur Standard

Hinter dem Begriff BgA verbirgt sich ein erweitertes Leistungsangebot. Während unsere Kernaufgaben gesetzlich festgelegt sind, bieten wir über den Betrieb gewerblicher Art zusätzliche wirtschaftliche Dienstleistungen an. Das bedeutet für Sie: Wir nutzen unsere Fachkompetenz und unseren modernen Maschinenpark, um auch Projekte umzusetzen, die über die hoheitlichen Verbandsaufgaben und Pflichten hinausgehen.

Was zeichnet einen BgA aus?

Wirtschaftliches Handeln

Der Betrieb gewerblicher Art agiert als eigenständiger Dienstleister innerhalb eines Verbandes. Er ist also eine Einrichtung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und Einnahmen erzielt.

Leistungen für Dritte

Ob Kommunen oder private Partner – Aufträge werden nachhaltig und professinell ausgeführt..

Rechtssicherheit

Unsere Tätigkeit basiert auf klaren gesetzlichen Grundlagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) und ist steuerlich ordnungsgemäß erfasst.