Die Unterhaltung unserer Gewässer ist weit mehr als nur Landschaftspflege. Es ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die sicherstellt, dass unsere Flüsse und Gräben ihre Funktionen für Mensch und Natur erfüllen können. Im Verbandsgebiet des GWV Kleine Elster-Pulsnitz betreuen wir rund 2.135 Kilometer Wasserläufe.
Unterhaltung der Gewässer
Was sind Gewässer I. & II. Ordnung?
Gewässer I. Ordnung
Gewässer erster Ordnung sind Flüsse, die aufgrund ihrer Größe und ihrer überregionalen Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Bundeslandes oder sogar des Bundes von entscheidender Wichtigkeit sind. Hierzu zählen große Ströme und bedeutende Flüsse, die ganzjährig große Wassermengen führen.
Da diese Gewässer das Gemeinwohl stark betreffen, stehen sie im Eigentum des Bundeslandes (oder des Bundes). Das bedeutet auch, dass das Land für den Ausbau und die Instandhaltung verantwortlich ist.
Die Pflege (Baggerungen, Ufersicherung, Hochwasserschutzanlagen) wird durch staatliche Behörden koordiniert, beispielsweise durch Landesämter für Umwelt oder Wasserwirtschaft.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden aus Steuergeldern des Landeshaushalts gedeckt.
Gewässer II. Ordnung
Gewässer zweiter Ordnung bilden das feinmaschige Netz in der Landschaft. Zu dieser Kategorie gehören kleinere Flüsse, Bäche, Gräben und Kanäle. Auch wenn sie einzeln betrachtet klein wirken, sind sie in ihrer Gesamtheit essenziell für die Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen und den Schutz von Siedlungen vor Vernässung.
Im Gegensatz zur ersten Ordnung sind diese Gewässer meist nicht im Staatsbesitz. Die Betten dieser Gewässer gehören in der Regel den sogenannten Anliegern (den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke).
Da ein einzelner Landwirt oder Hausbesitzer oft nicht die Mittel hat, „seinen“ Abschnitt des Baches fachgerecht zu pflegen, wurde diese Aufgabe gesetzlich auf die Verbände übertragen. Der Verband stellt sicher, dass das Wasser ungehindert abfließen kann und die ökologische Funktion erhalten bleibt.
Die Arbeit wird nicht durch allgemeine Steuern, sondern durch Beiträge der Verbandsmitglieder (Grundeigentümer im Einzugsgebiet) finanziert. Man spricht hier vom Solidarprinzip: Wer vom funktionierenden Wasserabfluss profitiert, beteiligt sich an den Kosten.
Was genau wird gemacht?
Krautungen & Mahd
Sohlberäumung
Gehölzpflege
Renaturierung
Für diese anspruchsvollen Aufgaben nutzt unser Verband moderne Spezialtechnik: von wendigen Mähbooten für größere Wasserflächen bis hin zu Baggern mit Spezialausrüstung (Mähkörben), die besonders bodenschonend am Ufer arbeiten.
Gut zu wissen: Unsere Arbeiten finden unter strenger Beachtung der Schonzeiten für Tiere und Pflanzen statt. Wir pflegen so viel wie nötig, aber so schonend wie möglich.
