Mit der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) vom 7. April 2009 wurde den Gewässerunterhaltungsverbänden die Zuständigkeit von Aufgaben, welche gemäß dem Brandenburgischen Wassergesetz dem Wasserwirtschaftsamt obliegen, übertragen.
Die UVZV
Das Fundament unserer Arbeit
Unsere Kernaufgaben im Rahmen der UVZV
Modernisierung & Neubau
Wir bauen wasserwirtschaftliche Anlagen um, erweitern sie oder führen notwendige Rückbaumaßnahmen durch.
Betrieb & Wartung
Wir sichern die ständige Einsatzbereitschaft von wasserwirtschaftlichen Anlagen und speziellen Hochwasserschutzsystemen.
Gewässerausbau
Wir sichern den ordnungsgemäßen Wasserabfluss, um Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Gewässer im Land Brandenburg zu gewährleisten und fördern außerdem die ökologische Entwicklung der Gewässer.
Sicherheit und Finanzen
Die Durchführung der Aufgaben erfolgt nach den fachlichen Vorgaben der obersten Wasserbehörde und des Wasserwirtschaftsamtes. Zuständig ist jeweils der Verband, in dessen Gebiet die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Die Finanzierung der Maßnahmen wird durch das Land Brandenburg sichergestellt, das den Verbänden die erforderlichen Haushaltsmittel – gegebenenfalls auch aus Bundes- oder EU-Mitteln – zur Verfügung stellt.
