Hinter diesem langen Wort verbirgt sich die rechtliche Grundlage unserer täglichen Arbeit. Die UVPZVO regelt im Land Brandenburg exakt, welcher Verband für welche Gewässerabschnitte verantwortlich ist.
Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung
Was bedeutet das konkret für uns?
1. Gebietsabgrenzung nach dem Prinzip der Solidarität
In Brandenburg ist die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (kleinere Flüsse, Bäche und Gräben) gesetzlich auf Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) übertragen. Da Wasser jedoch nicht an Gemeinde- oder Landkreisgrenzen halt macht, sondern sich nach natürlichen Einzugsgebieten richtet, legt die UVPZVO exakt fest, welcher Verband für welche Flächen und Gewässer zuständig ist. Die Grenzen orientieren sich dabei an den oberirdischen Wasserscheiden – also dem Weg, den ein Regentropfen nimmt, um in die Kleine Elster oder die Pulsnitz zu fließen.
2. Pflichtmitgliedschaft und Beitragsrecht
Die UVPZVO regelt im Zusammenspiel mit dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG), wer Mitglied im Verband ist:
Kommunen (Städte und Gemeinden): Sie sind Pflichtmitglieder für die Flächen in ihrem Gemeindegebiet.
Eigentümer: Die Verordnung bildet die Basis dafür, dass die Unterhaltungskosten solidarisch über Beiträge finanziert werden.
3. Übertragene Aufgaben (Gewässer I. Ordnung)
Eine Besonderheit der UVPZVO ist, dass sie es dem Land ermöglicht, die Unterhaltung der großen Gewässer I. Ordnung (wie die Schwarze Elster) per Verordnung an die lokalen Verbände zu übertragen. Das ist effizient, da wir mit unserer Technik ohnehin vor Ort sind. Wir führen diese Arbeiten dann im Auftrag und mit Finanzierung des Landes Brandenburg aus.
4. Rechtssicherheit für Anlieger
Für Bürger, Landwirte und Unternehmen schafft die Verordnung Klarheit:
Wer ist für die Räumung des Grabens hinter meinem Grundstück zuständig?
Wer muss informiert werden, wenn ein Biberdamm den Abfluss behindert?
Wer pflegt die Deiche bei Hochwassergefahr?
Die UVPZVO weist diese Verantwortung eindeutig dem Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz zu.
Sollten Sie unsicher sein, ob ein bestimmtes Gewässer in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Wir arbeiten eng mit den Unteren Wasserbehörden der Landkreise zusammen, um eine lückenlose Betreuung unserer Wasserlandschaft zu garantieren.
