Die UVZV

Das Fundament unserer Arbeit

Mit der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) vom 7. April 2009 wurde den Gewässerunterhaltungsverbänden die Zuständigkeit von Aufgaben, welche gemäß dem Brandenburgischen Wassergesetz dem Wasserwirtschaftsamt obliegen, übertragen.

Unsere Kernaufgaben ­ im Rahmen der UVZV

Modernisierung & Neubau

Wir bauen wasserwirtschaftliche Anlagen um, erweitern sie oder führen notwendige Rückbaumaßnahmen durch.

Betrieb & Wartung

Wir sichern die ständige Einsatzbereitschaft von wasserwirtschaftlichen Anlagen und speziellen Hochwasserschutzsystemen.

Gewässerausbau

Wir sichern den ordnungsgemäßen Wasserabfluss, um Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Gewässer im Land Brandenburg zu gewährleisten und fördern außerdem die ökologische Entwicklung der Gewässer.

Sicherheit und Finanzen

Die Durchführung der Aufgaben erfolgt nach den fachlichen Vorgaben der obersten Wasserbehörde und des Wasserwirtschaftsamtes. Zuständig ist jeweils der Verband, in dessen Gebiet die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Die Finanzierung der Maßnahmen wird durch das Land Brandenburg sichergestellt, das den Verbänden die erforderlichen Haushaltsmittel – gegebenenfalls auch aus Bundes- oder EU-Mitteln – zur Verfügung stellt.