Ersatzneubau Wehr Maasdorf
Information zur Maßnahme: Ersatzneubau Wehr Maasdorf: Fortführung der Entwurfsplanung (LP 3) bis zum Erhalt der Genehmigung (LP 4)
Das Vorhaben dient der Sicherstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes. Es wurde gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) vom Land Brandenburg auf den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz übertragen, um Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes umzusetzen.
Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der GAK-Verwaltungsvorschrift Hochwasserschutz (GAK-VV-HWS) durch das jeweils zuständige Landesministerium.
Empfänger der Finanzierungszusage:
Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Finsterwalder Str. 32a
03249 Sonnewalde
Das geplante Vorhaben dient der Sicherung und Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslage Maasdorf. Ziel ist es, die Hochwasserrisiken im Gewässerlauf der Kleinen Elster dauerhaft zu reduzieren. Die Maßnahme „Ersatzneubau Wehr Maasdorf: Fortführung der LP3 bis zur LP4 (Genehmigungsplanung)“ wird dabei entsprechend den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des nationalen Rechts umgesetzt.
Das bestehende Wehr, errichtet um 1933, ist inzwischen nicht mehr leistungsfähig und erfüllt die heutigen Anforderungen an den Hochwasserschutz nicht mehr.
Geplant ist ein Wehrersatzneubau am Standort des bisherigen Wehres. Dabei soll ein Komplexbauwerk errichtet werden, das das Wehr mit einer technischen Fischaufstiegsanlage (Schlitzpass, linkes Ufer) kombiniert.
Der Neubau wird die Abflussregulierung zuverlässig sicherstellen und gleichzeitig die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers verbessern. Die Planungen für das Projekt wurden im Jahr 2024 wieder aufgenommen.
Investitionsort: Stadt Bad Liebenwerda, Gemarkung Maasdorf

